Termine
vergebe ich nur nach vorheriger Absprache.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis 2 Werktage vorher ab. Ansonsten behalte ich mir vor, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen.
Kosten
Welche Methoden in welcher Kombination bei Ihnen angewendet werden, ergibt sich aus Ihren Beschwerden und der individuellen Behandlung.
Für ein Coaching schließen wir eine Honorarvereinbarung, die sich in der Regel am Zeitaufwand bemisst. Je nach Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen können gegebenenfalls individuelle Rabatte vereinbart werden.
Laborleistungen werden Ihnen, je nach Leistung und beauftragtem Labor, nach GebüH, oder direkt von dem beauftragten Labor in Rechnung gestellt.
Die Gebühren für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R nicht übernommen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient unterliegt dem Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Soweit nicht anders vereinbart, ist das GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei.