Termine
vergebe ich nach vorheriger Vereinbarung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis 2 Werktage vorher ab. Ansonsten behalte ich mir vor, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen.
Aus organisatorischen Gründen, bitte ich Sie, maximal 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu klingeln.
Kosten
Welche Methoden in welcher Kombination bei Ihnen angewendet werden, ergibt sich aus Ihren Beschwerden und der individuellen Behandlung.
Für ein Coaching schließen wir eine Honorarvereinbarung, die sich in der Regel am Zeitaufwand bemisst.
Laborleistungen werden Ihnen, je nach Leistung und beauftragtem Labor, nach GebüH, oder direkt von dem beauftragten Labor in Rechnung gestellt.
Die Gebühren für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R nicht übernommen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient unterliegt dem Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei.