Termine
vergebe ich nur nach vorheriger Absprache.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis 2 Werktage vorher ab. Ansonsten behalte ich mir vor, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen.
Kosten
Selbstzahler
Welche Methoden in welcher Kombination bei Ihnen angewendet werden, ergibt sich aus Ihren Beschwerden und individuellen Zielen. Die Kosten richten sich daher nicht primär nach den Methoden, sondern nach der Zeitaufwendung.
Erstgespräch (Anamnese), Psychotherapie und Beratung/Coaching dauern i.d.R. eine Stunde pro Sitzung. Folgetermine bei der Akupunktur und Schröpfkopfmassagen dauern i. d. R. eine halbe Stunde. Je nach Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen können individuelle Rabatte vereinbart werden.
Die Kosten für das Tapen einer Region belaufen sich je nach Aufwand.
Laborleistungen werden, je nach Leistung und beauftragtem Labor, nach GebüH, oder direkt mit dem Labor nach GOÄ abgerechnet.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Bitte erfragen Sie Ihren Erstattungssatz direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Ihrer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung, oder lassen Sie sich unabhängig beraten.
Die Gebühren für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R nicht übernommen.
Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie die Aufwendungen für Beratung oder Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen können.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient unterliegt dem Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Soweit nicht anders vereinbart, ist das GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei.